Aktuelle Zusammenfassung

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir sind eine Bürgerinitiative in Berlin-Altglienicke und wir wollen erreichen, dass eine für die Anwohner und für die DB Energie GmbH verträgliche Lösung  gefunden wird.

 

Wir sind nicht damit einverstanden, dass die DB Energie GmbH eine Starkstromleitung mit bis zu 40 m hohen Masten mitten durch unser Wohngebiet bis zu 10 m an Wohnbebauung heran baut. Die DB begründet ihren Antrag auf Planfeststellung mit einem angeblichen notwendigen Energiebedarf. Dieser konnte bis heute nicht nachgewiesen werden.

Zu dem gibt es diverse Alternativen, die eine solche 110-Starkstromleitung nicht notwendig machen.

 

Worum geht es:

 

Das Planfeststellungsverfahren sieht den Bau einer 110 kV-Starkstromleitung von Genshagener Heide bis zum Grünauer Kreuz vor. Das Verfahren teilt sich in zwei Planungsabschnitte, einer im Bundesland Brandenburg (PFA 1) und der andere in Berlin (PFA2). Im Bundesland Brandenburg ist der Planfeststellungsbeschluss bereits ergangen und die Starkstromleitung bis Schönefeld realisiert, übrigens lange bevor der Beschluss vorlag. Im Bundesland Berlin wurde bereits ein Mast errichtet, für den bis heute keine Genehmigung vorliegt. Im Raumordnungsverfahren wurde für das Berliner Gebiet zwischen zwei Strecken abgewogen. Strecke C1 verläuft am Berliner Außenring und direkt durch das Wohngebiet Altglienicke sowie das Naturschutzgebiet Grünauer Kreuz. Strecke C2 verläuft entlang der  S-Bahnstrecke durch weniger besiedeltes Gebiet. Das Raumordnungsverfahren bevorzugte die Strecke entlang der S-Bahn ( C2). Ungeachtet dessen entschied sich die DB für die Strecke C1. Bis heute wurden von der DB keine Planungsunterlagen für C2 vorgelegt, die einen realistischen Vergleich der Strecken ermöglichen würden.

 

Abgekoppelt von diesem Planfeststellungsverfahren wurde 2002 in Berlin Grünau das Unterwerk, welches das Ende der Stromtrasse darstellen soll, im vereinfachten Plangenehmigungsverfahren ohne Beteiligung der Bürger genehmigt und gebaut. Hier soll die Umwandlung und Einspeisung des Bahnstromes, welcher über die zu bauende 110 kV-Starkstromleitung herangeführt wird, in das 15 kV-Oberleitungsnetz der DB erfolgen.

 

 

Über 1100 Bürger haben im Jahr 2002 Einwendungen gegen dieses Vorhaben schriftlich eingereicht.

 

Das Abgeordnetenhaus von Berlin sprach sich in seinem Beschluss vom 25.09.02 ganz klar für eine Erdverkabelung aus. Weiterhin solle geprüft werden, ob die Endstation der Stromtrasse außerhalb des Siedlungsgebietes von Altglienicke errichtet werden kann.

 

Der Bezirk fordert ebenfalls Erdverkabelung oder eine andere Trassenführung als die durch das Wohngebiet Altglienicke.

 

 

Alternativen:

 

Erdverkabelung über 3,9 km von Schönefeld bis zum Grünauer Kreuz.

Es liegen dem Eisenbahnbundesamt bereits 2 unabhängige Gutachten vor, die belegen, dass dieses technisch und finanziell möglich ist. Die von der Bahn angegebenen Kosten, die zu einer Ablehnung der Variante führten, liegen deutlich und nicht nachvollziehbar über den ermittelten Kosten der Gutachter. 

 

Verlegung des bisherigen Unterwerkes in Grünau nach Schönefeld

Die 110 kV-Bahnstromleitung ist bereits bis Schönefeld fertiggestellt. Der Bahnstrom wird in Thyrow erzeugt und kommt so bis Schönefeld. Das in Grünau errichtete Unterwerk kann relativ unproblematisch nach Schönefeld in unbesiedeltes Gebiet verlegt werden. Dort ist  eine Umwandlung und Einspeisung des 110 kV-Bahnstromes in die 15 kV-Oberleitungen möglich. Es ist nicht erkennbar, warum die 110 kV-Bahnstromleitung noch 3,9 km bis Grünau weitergezogen werden soll, da nach allen bisherigen Aussagen der DB das Grünauer Kreuz ohnehin das Ende der Trasse darstellt. Das bereits errichtete Unterwerk Grünau kann hier nicht als Begründung herhalten. Die Bahn hat 2002 auf eigenes Risiko den Bau des Unterwerkes vom restlichen Planfeststellungsverfahren abgekoppelt.

 

Alternative Trassenführung an der S-Bahnstrecke (C2)

Das Raumordnungsverfahren hat sich ganz klar für die Strecke entlang der S-Bahn (C2) ausgesprochen, da hier kein Naturschutzgebiet gekreuzt wird und die Strecke weiter entfernt von Wohnbebauung verläuft.

 

Trassenbündelung und Aufsattlung auf vorhandene Leitungen

Auf der gesamten Strecke von Genshagen bis Grünau bestehen Trassen von Überlandleitungen, Ein Aufsatteln der Leitungen der DB bzw. eine dadurch geänderte Trassenführung wären denkbar und sind bisher nicht geprüft worden.

 

 

Der derzeitige Stand:

 

Etliche der geplanten Masten sollen auf ein Gleis gebaut werden, dass nicht mehr für den Bahnverkehr benutzt wird. Die DB hat es versäumt, diese Strecke stilllegen zu lassen. Es gibt ein formelles Verfahren dazu, bei dem die Strecke auch anderen Interessenten angeboten werden muss. Stilllegung ist Voraussetzung für den Planfeststellungsbeschluss zur Genehmigung der Masten. Nach Intervention der Bürger hat das Eisenbahnbundesamt die DB aufgefordert, das Stilllegungsverfahren durchzuführen.

 

Die Strecke wurde ausgeschrieben. Es gab 4 private Bewerber für diese Strecke mit unterschiedlichsten Projekten. Die DB hatte damit nicht gerechnet,  war nicht zu Verhandlungen bereit und hat die Übernahmegespräche für gescheitert erklärt. Das Eisenbahnbundesamt hat darauf hin den Stilllegungsbeschluss im Mai 2009 erlassen. Ein Interessent klagt inzwischen dagegen vor dem Verwaltungsgericht in Berlin. Diese Klage kann sich über Jahre hinziehen. Ein weiterer Interessent befindet sich noch im Widerspruchsverfahren.

 

Da Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung für die Stilllegungsgenehmigung haben, hat die DB im Dezember 2009 beim Eisenbahnbundesamt die sofortige Vollziehung der Stilllegungsgenehmigung beantragt,  mit dem Ziel den Planfeststellungsbeschluss auf diese Weise schnell zu erlangen. Begründet wurde der Antrag mit akutem Energiebedarf und Aussage, dass die Bahnstromversorgung für Berlin nicht mehr gewährleistet ist und jeden Tag zusammenbrechen kann.

Angesichts des Rückganges von Güterverkehr von mehr als 25 % allein im letzten Jahr erscheint uns diese Aussage nicht nachvollziehbar.

 

Das EBA hat bis heute (19.03.2010) den Antrag auf sofortige Vollziehung der Stilllegungsgenehmigung nicht genehmigt.

 

Dieses lässt den Schluss zu, dass es keinen zusätzlichen Energiebedarf auf der Strecke gibt und somit auch die Begründung des Planfeststellungsverfahrens nicht gegeben ist.

 

Nachdem das Verfahren sich nun schon über sieben Jahre hinzieht, ist dringend eine zusammenhängende Überprüfung der vorgetragenen Einwendungen der Bürger, des Bezirkes und der Senatsverwaltung Berlin durch das EBA nach dem heutigen Kenntnisstand und dem heutigen Stand der Technik erforderlich. Die objektive Prüfung der Notwendigkeit einer zusätzlichen Stromeinspeisung und der genannten Alternativen, die bisher nicht erfolgt ist, muss nachgeholt werden. Wir sind dankbar für jede Unterstützung in dieser Richtung.

 

Gerne stehen wir für Rückfragen und weitere Auskünfte zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Katrin Vogel

Sprecherin Bürgerinititative Altglienicke

030-6729397

 

Nachtrag 2011:

Das Eisenbahnbundesamt hat Mitte 2010 den Antrag auf sofortige Vollziehung der Stilllegungsgenehmigung genehmigt.
Dagegen sind wir vor das Verwaltungsgericht Berlin gegangen. Leider ohne Erfolg. Unser Antrag wurde abgelehnt, so dass die Stilllegungsgenehmigung nun rechtens und vollziehbar ist.
Der Interessent für die Strecke hat seine Klage vor dem Verwaltungsgericht inzwischen zurückgezogen.

Herzlichen Dank an unseren Anwalt Dirk Gräning für seine umfangreiche Unterstützung im bisherigen Verfahren!

Nun warten wir auf den Planfeststellungsbeschluss.
David gegen Goliath!
Es geht in die nächste Runde!

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